Gemeindenachrichten aus Andeer

08.08.2024 | Allgemeine News

Gemeinde Andeer – Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung (mit Informationsauflage Rodungsgesuche, Einspracheauflage Waldfeststellung, Anhörung Inventarobjekte Bund)

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Revision der Ortsplanung der Gemeinde Andeer statt. Zur Information wird das dazu erforderliche Rodungsgesuch aufgelegt.
Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidgenössischen Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenze im Bereich Bauzone/Wald.

Gegenstand: Revision Nutzungsplanung Andeer

Auflageakten:

  • Baugesetz
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Andeer / Parsagna
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Clugin, Pignia / Promischur / Plan Schumanet / Bavugls / Selvanera
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Pastgaglias / Bagnusch
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10 000, Übriges Gemeindegebiet
  • Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Andeer / Bavugls
  • Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Clugin, Pignia
  • Genereller Erschliessungsplan 1:10 000, Übriges Gemeindegebiet

Grundlagen:

  • Planungs- und Mitwirkungsbericht
  • Rodungsgesuche (zur Information):
  1. Arrondierung Waldflächen OP Revision, Kies- und Betonwerk Andeer AG
  2. Arrondierung Waldflächen OP Revision, Battaglia AG
  3. Arrondierung Waldflächen OP Revision, Spielplatz und Gründeponie

Inventarobjekte des Bundes:
Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt auch als Anhörung im Sinne von Art. 4 der Trockenwiesenverordnung, Art. 3 der Flachmoorverordnung, Art. 3 der Auenverordnung und Art. 3 der Hochmoorverordnung. Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortzonen und der Naturschutzzonen im Zonenplan erfolgt auch die genaue Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.

Auflageakten Waldfeststellung:
Die festgestellten Waldgrenzen sind im Zonenplan speziell bezeichnet (bestehende und zu ergänzende).

Auflagefrist: 13. August bis 12. September 2024 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden sowie Homepage der Gemeinde Andeer (www.andeer.ch)

Orientierung:
Am Mittwoch, 21. August 2024 um 20.15 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Andeer eine Orientierung durch den Gemeindevorstand und den Planer statt.

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Einsprachen gegen die Waldfeststellung:
Gegen die im Zonenplan speziell bezeichneten Waldgrenzen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache tritt die Waldfeststellung in Kraft.

Fragen zu den Waldfeststellungen:
Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region 4, Tel. +41 81 257 50 20, zur Verfügung.

Informationsauflage Rodungsgesuch:
Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs. 1 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) statt.

Der Gemeindevorstand