Gemeindenachrichten aus Bäretswil

04.12.2024 | Allgemeine News

Ich gehe bald in Pension - was muss ich tun?!

AHV-Rente beantragen

Um eine Altersrente zu erhalten, braucht es in jedem Fall eine Anmeldung!

Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge von Ihnen entgegengenommen hat.

Das Anmeldeformular 318.370 – Anmeldung für eine Altersrentekönnen Sie bei den Ausgleichskassen sowie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Bäretswil beziehen. Elektronisch ist es auch über die Website www.ahv-iv.ch erhältlich, wobei sie weitere hilfreiche Merkblätter dazu finden.

Ausnahmen betreffend Zuständigkeit der Ausgleichskassen:

  • Die Ehepartnerin / Der Ehepartner bezieht bereits eine Rente der AHV oder IV: Zuständig ist die Ausgleichskasse, die jene Rente auszahlt.
  • Keine AHV-Beiträge geleistet: Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Wohnort (SVA Zürich).
  • Wohnsitz im Ausland: Zuständig ist die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in 1211 Genf 2

2 Menschen die sich an den Händen halten. Eine ältere Dame und ein älterer Herr mit Gehhilfe. Die zwei Figuren stehen auf Würfeln mit der Aufschrift Pension. Die Würfel mit den Personen darauf, befinden sich auf Kleingeld. Neben den Personen hat es eine grosse, rote Uhr