12.11.2024 | Allgemeine News
Entschädigungen 2024
Entschädigungen 2024
Sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde Buchegg, wie Tag- und Sitzungsgelder oder sonstige Guthaben, sind bis spätestens 09. Dezember 2024 geltend zu machen.
Kommissionsmitglieder liefern die Angaben an das Kommissionspräsidium. Funktionsinhaber (z.B. Betreuer Robidog, Wasserzählerableser oder Delegierte) mit Pauschal-, Fix- oder Stunden-Entschädigungen können die Angaben direkt der Gemeindeverwaltung übermitteln.
Formulare können Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder über die Homepage abrufen. https://www.buchegg-so.ch/aktuellesinformationen
Herzlichen Dank für die termingerechte Einreichung bei der Gemeindeverwaltung Buchegg und Ihr Engagement zum Wohle unserer Gemeinde.
Gemeinde Buchegg
Hauptstrasse 2
4583 Mühledorf
finanzverwaltung@buchegg-so.ch oder info@buchegg-so.ch