04.06.2020 | Allgemeine News
Öffnung der Sportanlagen ab 6. Juni
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 Änderung der COVID-19-Verordnung 2 beschlossen (Transitionsschritt 3: Weitere Lockerungen). Dies hat auch für den Sportbereich weit reichende Lockerungen zur Folge.
Die Gemeinde Egnach ist Betreiberin von Sportanlagen und legt hiermit das geforderte Schutzkonzept vor. Es basiert auf den «Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten» des Bundesamts für Sport (BASPO), des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Swiss Olympic.Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 Änderung der COVID-19-Verordnung 2 beschlossen (Transitionsschritt 3: Weitere Lockerungen). Dies hat auch für den Sportbereich weit reichende Lockerungen zur Folge.
Die Gemeinde Egnach ist Betreiberin von Sportanlagen und legt hiermit das geforderte Schutzkonzept vor. Es basiert auf den «Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten» des Bundesamts für Sport (BASPO), des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Swiss Olympic.