13.11.2024 | Allgemeine News
Hinterlegungspflicht Heimatschein
Hinterlegungspflicht Heimatschein
Die Heimatscheine dienten den Einwohnerdiensten bis anhin als Grundlage für die Erfassung des Hauptwohnsitzes von Schweizerinnen und Schweizern. Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Thurgau. Die betreffende Einwohnerregisterverordnung wurde angepasst. Möglich wurde dies aufgrund der Digitalisierung. Die Thurgauer Gemeinden können die benötigten Daten nun direkt beim Zivilstandsregister INFOSTAR abfragen.
Die Einwohnerdienste Erlen beginnen die Heimatscheine in den nächsten Monaten an
die Bürgerinnen und Bürger zu retournieren. Sollten Sie einen Heimatschein zurückerhalten, bitten wir Sie diesen zuhause sorgfältig aufzubewahren.
Einige Gemeinden (ausserhalb des Kantons Thurgau) verlangen nach wie vor die Hinterlegung oder zumindest das Vorweisen des originalen Heimatscheins. Wer keinen gültigen Heimatschein mehr hat (z. B. aufgrund einer Zivilstandsänderung), kann beim zuständigen Zivilstandsamt der Heimatgemeinde einen neuen bestellen. Solange die Hinterlegungspflicht nicht in allen Schweizer Kantonen aufgehoben wurde, wird das Zivilstandsamt noch Heimatscheine anbieten.