Gemeindenachrichten aus Gams

14.06.2024 | Politik und Verwaltung

Referendumsvorlage

Gegenstand:

Inkorporationsvereinbarung Dorfkorporation Wild­haus in die Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. Da das Versorgungsgebiet der DK Wildhaus auch einen Teil des Gamserberg betrifft, wird die Inkorporationsvereinbarung auch in der Gemeinde Gams dem fakultativen Referendum unterstellt.

Referendumsfrist: 10. Juni bis 19. Juli 2024

Öffentliche Auflage:

Die Inkorporationsvereinbarung liegt während der Bürozeiten auf der Gemeinderatskanzlei Gams auf.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 150 gültige Unterschriften

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Re­ferendums richtet sich nach Art. 12ff der Gemeindeordnung der Polit. Gemeinde Gams sowie den Bestimmun­gen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Gams einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Frist­wahrung.

Politische Gemeinde Gams

Gemeinderat

Hof 1

9473 Gams

Telefon 058 228 23 50

www.gams.ch

Beschluss Gemeinderat Gams vom 22. April 2024 [pdf, 1.3 MB]

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