14.06.2024 | Politik und Verwaltung
Referendumsvorlage
Gegenstand:
Inkorporationsvereinbarung Dorfkorporation Wildhaus in die Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. Da das Versorgungsgebiet der DK Wildhaus auch einen Teil des Gamserberg betrifft, wird die Inkorporationsvereinbarung auch in der Gemeinde Gams dem fakultativen Referendum unterstellt.
Referendumsfrist: 10. Juni bis 19. Juli 2024
Öffentliche Auflage:
Die Inkorporationsvereinbarung liegt während der Bürozeiten auf der Gemeinderatskanzlei Gams auf.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 150 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 12ff der Gemeindeordnung der Polit. Gemeinde Gams sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Gams einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Fristwahrung.
Politische Gemeinde Gams
Gemeinderat
Hof 1
9473 Gams
Telefon 058 228 23 50
www.gams.ch
Kontakt
Gemeindeverwaltung Gams
Rathaus
Hof 1
9473 Gams
058 228 23 50
gemeinde@gams.ch