25.11.2024 | Allgemeine News
Öffentliches Mitwirkungsverfahren: 5. Änderung Sondernutzungsplan Plattis III
Die Müller Azmoos AG sieht für das Jahr 2025 vor, eine Energiezentrale zu erstellen und ein Entwässerungsprojekt (u.a. mit einem neuen Filterbecken) zu realisieren. Zur Umsetzung dieser beiden Vorhaben ist eine Anpassung des rechtskräftigen Sondernutzungsplans «4. Änderung Überbauungsplan Plattis III» sowie eine Anpassung des Strassenplans nötig. Gleichzeitig wird der Revisionsanlass dazu genutzt, die festgelegten Lagerbereiche zu Gunsten einer flexibleren Nutzung aufzuheben sowie den Sondernutzungsplanperimeter auf die Parzelle Nr. 2938 auszuweiten. Diese Parzelle befindet sich ebenfalls im Eigentum der Müller Azmoos AG, wird derzeit aber durch die Garage Willi AG genutzt. Mittel- bis längerfristig dient diese Parzelle der betrieblichen Weiterentwicklung der Müller Azmoos AG. Ein konkretes Weiterentwicklungsprojekt liegt jedoch noch nicht vor.
Die vorliegende Revision mit Sondernutzungs- und Teilstrassenplan entspricht der laufenden kommunalen Gesamtplanung und präjudiziert sie nicht. Aus diesen Gründen unterstützt der Gemeinderat Wartau eine vorgezogene Revision, um die geplanten Vorhaben nicht unnötig zu verzögern. Die vorgesehenen Anpassungen des Sondernutzungsplans entsprechen grundsätzlich den im Teilzonenplan «Plattis VI» sowie im Sondernutzungsplan «4. Änderung Überbauungsplan Plattis III» festgelegten raumplanerischen Planungszielen.
Die 5. Änderung des Sondernutzungsplans Plattis III wird der Bevölkerung gestützt auf Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung, Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen und Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet.
Die Unterlagen sind vom 25. November bis 24. Dezember 2024 auf der E-Mitwirkungsplattform www.mitwirken-wartau.ch aufgeschaltet. Sie liegen ausserdem während der Mitwirkungsfrist auch im Rathaus, Azmoos, 2. OG Korridor, öffentlich auf.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Wartau gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen, Anliegen und Anträge bis 24. Dezember 2024.