10.07.2020 | Allgemeine News
Covid-19: Meldepflicht bei Einreise in die Schweiz
0 Tage Quarantäne bei Rückkehr aus bestimmten Gebieten
Ab dem 6. Juli 2020 sind alle Einreisenden aus bestimmten Gebieten dazu verplichtet, sich 10 Tage lang in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für alle in der Schweiz lebenden Personen, die in diesen Ländern ihre Ferien verbringen. Diese Massnahme basiert auf der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs und gilt für die Einreise aus Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Die Einreise muss innerhalb von zwei Tagen dem Kantonsärztlichen Dienst Aargau via coronavirus(at)ag.ch (oder Tel. 062 835 29 60) gemeldet werden und die Anweisungen dieser Behörde sind zu befolgen. Die Kosten der Quarantäne müssen von den Einreisenden selbst übernommen werden.
Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus sowie die Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung sind abrufbar unter www.bag.admin.ch/einreise.
Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG und diesem Plakat.