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Obligatorisches Programm Schiessen 300m

Schützenhaus Belp, Mühlestrasse 43, 3123 Belp
Angehörige der Armee, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllen.
Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen
der Armee, welche mit dem Sturmgewehr
ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung
jährlich erfüllt werden.
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in
einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Die möglichen Schiessdaten können den lokalen
Publikationsorganen oder dem Internet
entnommen werden.

Kontakt

Patrick Wägli

Vizepräsident

3123 Belp

Schweiz