Scharfschützen Gesellschaft Basel
Über uns
Wir sind ein Sportschützenverein und blicken auf eine über 110 jährige Geschichte zurück. Wir bezwecken die Förderung des Sportschiessen als Breiten- und Wettkampfsport, sowie die Pflege der Gemeinschaft.
Unsere Schützinnen und Schützen trainieren auf die Distanzen 300m, 50m, 25m und 10m.
Wir sind Mitglied beim Schiesssportverband Region Basel und dem Schweizer Schiesssportverband.
Werde Mitglied in unserem Verein, wir freuen uns auf Dich!
FAQs – Häufig gestellte Fragen
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Nein, das Obligatorische kann ohne Anmeldung besucht werden.
Je nach dem wie viele Schiesspflichtige anwesend sind kann es jedoch zu Wartezeiten kommen. -
Zum obligatorischen Schiessen sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Das Dienstbüchlein
Das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
Ein amtlicher Ausweis
Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Der persönliche Gehörschutz
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons. -
Nein, bei Pistole 25m/50m maximal Kaliber .38 (bei .38 ausschliesslich Wadcutter), bei Gewehr 300m maximal Kaliber 7,5mm. Ausschliesslich Vollmantelgeschosse.
Seit 2022 sind fasst alle fast alle 7,6mm und 9mm Pistolen sowie Kleinkaliberpistolen sind auf der Lachmatt zugelassen (Revolver und Halbautomat). Bei den Gewehren dürfen ebenfalls fast alle 5,6mm und 7,5mm Repetierer und Halbautomaten genutzt werden. Serienfeuer ist grundsätzlich untersagt und die Serienfeuersperre muss vor dem Betreten des Stands aktiviert sein.
Der Massgebend ist das Verzeichnis der Hilfsmittel und das Reglement zum Sportlichen Schiessen. -
Ja, Personen ohne eigene Waffen können Mitglied werden. Jedoch ist die Aufnahmekapazität limitiert. Es wird erwartet das, dass Mitglied zukünftig ein eigenes Sportgerät erwirbt.
Die Gründe dafür sind, der Verein kann seinen Mitglieder keine Waffen dauerhaft zur verfügung stellen. Die Sportgeräte werden individuell eingestellt und angepasst z.B. Griffgrösse.
Langfristig ist daher ein eigenes Sportgerät unumgänglich. -
Ja, das Feldschiessen darf in Kombination mit dem Oblig. Programm geschossen werden; als erstes Programm, ohne Probeschiessen.
Für die offiziellen kantonalen und nationalen Ranglisten werden nur Resultate angerechnet, welche bis und mit offiziellem Feldschiessen und gemäss offizieller Meldung gemacht wurden.
Reglement über das Eidgenössische Feldschiessen
Infoblatt Bundesübungen (EFS und OP)