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12.01.2023 | Construction and building projects

Thalwiler Gemeinderat beschliesst neues Geschwindigkeitskonzept

Die Gemeinde Thalwil besitzt mit dem kommunalen Teilrichtplan «Verkehr» zwar ein Verkehrskonzept. Ein eigentliches Geschwindigkeitskonzept existierte bis anhin jedoch nicht. Der Thalwiler Gemeinderat will mit der Einführung eines ergänzenden Geschwindigkeitsregimes nun die Planungssicherheit auf den Thalwiler Strassen gewährleisten. Das Konzept basiert auf dem Modell 30/50 der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und ist handlungsanweisend für alle kommenden Planungen.

Die Ansprüche an den heutigen Verkehr auf einem Gemeindegebiet sind vielfältig. Einerseits soll der Verkehrsfluss jederzeit sichergestellt sein. Auf der anderen Seite sorgt der Gemeinderat mit Tempo-30-Zonen nicht nur für eine Verkehrsberuhigung auf siedlungsorientierten Gemeindestrassen, sondern auch für ein deutlich vermindertes Unfallrisiko sowie eine generell erhöhte Verkehrssicherheit und Lärmreduktion. Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen in Thalwil ist bereits weit fortgeschritten. Mit einem neuen Geschwindigkeitskonzept möchte der Gemeinderat nun zur Planungssicherheit das Modell 30/50 der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) in Thalwil konkretisieren – und damit auch die Tempo-50-Zonen explizit festlegen.

Das neue Geschwindigkeitskonzept hält unter anderem fest, dass sowohl in Teilbereichen die Tödistrasse wie auch die gesamte Bahnhofstrasse Tempo-50-Zonen bleiben sollen. Die beiden Strassen sind wichtige Querverbindungen, auf denen der Verkehr zur Entlastung des Zentrums wie heute fliessen soll. Mit der geplanten Aufwertung der Gotthardstrasse müssen gerade im Zentrum prioritär viele Ansprüche an den Strassenraum erfüllt werden. Das neue Geschwindigkeitskonzept sieht nebst Tempo 30 auf der Gotthardstrasse zudem vor, auch vor den Schulhäusern entlang der Alten Landstrasse Tempo-30-Zonen zu schaffen.

Basisnetz und ergänzendes Netz

Mit dem verbindlichen Geschwindigkeitskonzept will der Gemeinderat Transparenz schaffen. Das Konzept ist handlungsanweisend für alle kommenden Planungen. Abweichungen von diesem Geschwindigkeitskonzept sind lediglich möglich, wenn es die örtliche, sich verändernde Situation erfordert. Bis anhin hatte die Gemeinde Thalwil kein Geschwindigkeitskonzept. Sie verfügt mit dem behördenverbindlichen Richtplan im Teilplan «Verkehr» jedoch über ein Verkehrskonzept. Im kommunalen Richtplan übernimmt eine Gemeinde hierbei die übergeordneten Festsetzungen vom regionalen und kantonalen Richtplan. 

Mit dem Modell 30/50 der Beratungsstelle für Unfallverhütung lässt sich in einer Gemeinde innerorts ein weitreichend gut akzeptiertes Geschwindigkeitsregime einführen. Das Modell basiert auf der Erkenntnis, dass vereinzelte Tempo-30-Zonen in einer Gemeinde einen zu geringen Nutzen aufweisen und dass der Durchgangsverkehr auf einem geeigneten Basisnetz geführt werden soll. Das Modell 30/50 teilt die Gemeindestrassen in ein sogenanntes Basisnetz und ein ergänzendes Netz ein. Das Basisnetz besteht aus den Kantonsstrassen und stark befahrenen Gemeindestrassen – auf beiden gilt Tempo 50. Das ergänzende Netz besteht aus den siedlungsorientierten Gemeindestrassen mit Tempo-30-Zonen.

Gemeinderat

Tempo-30-Zonen

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