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01.01.2025 | General news

Feuerungskontrolle im Kanton Bern: Liberalisierung und kantonaler Vollzug ab 1. August 2025

Das Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz hat mitgeteilt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern am 8. März 2023 eine Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft beschlossen hat. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung von bis zu einem Megawatt aufweisen.

Bisher waren die Gemeinden für den Vollzug zuständig. Mit der Gesetzesänderung wird diese Verantwortung auf den Kanton übertragen. Ab dem 1. August 2025 werden die Kontrollen sowie die Sanierungsverfahren daher nicht mehr von den Gemeinden, sondern direkt vom Kanton durchgeführt.

Ab dem 1. April 2025 können Feuerungskontroll-Personen oder Unternehmen eine Konzession beim Amt für Umwelt und Energie beantragen.