Bulletins communaux de Gampel-Bratsch

28.10.2024 | Actualités générales

Einberufung Urnengang zur Eidgenössischen und Kantonalen Volksabstimmung vom 24. November 2024

Am 24. November 2024 findet eine Volksabstimmung mit vier Eidgenössischen und einer Kantonalen Abstimmungsvorlage statt. 

Für die Ausübung Ihres Stimmrechts haben Sie folgende Möglichkeiten:

Stimmabgabe durch Hinterlegung Gemeinde
Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich durch Hinterlegung in der Gemeindekanzlei ausüben möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt).

Stimmabgabe per Postversand
Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich per Post ausüben möchten, übergeben Sie das Zustell- und Antwortkuvert rechtzeitig vor dem Abstimmungssonntag der Post. Es muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Einwerfen in den Briefkasten ist per Gesetz nicht erlaubt und gilt demnach als ungültig!

Sie müssen Ihre persönliche Unterschrift auf Ihrem Rücksendungsblatt anbringen. Ansonsten ist Ihre Stimme ungültig!

Was Sie über die Ausübung des Rechts der brieflichen Stimmabgabe wissen müssen, finden Sie unter diesem Link.

Stimmabgabe an der Urne
Wenn Sie Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben möchten, ist dies am Wahlsonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr im Stimmlokal im Regionalschulhaus, Schulhausstrasse 5, 3945 Gampel möglich.


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