10.06.2024 | Résultats des votes et des élections
Bürgerschaft lehnt Liegenschaftserwerb ab
An der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 wurde der Erwerb dieser Liegenschaft durch die Stimmbürgerschaft der Gemeinde deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei guten 47,08 %.
Das klare Abstimmungsresultat wird vom Gemeinderat selbstverständlich respektiert. Damit ist ein Erwerb dieser Liegenschaft für den Gemeinderat vom Tisch. Der erforderliche Wohnraum für die Unterbringung der zugeteilten Asylsuchenden wird damit auch in Zukunft auf dem freien Immobilienmarkt angemietet. Die Problematik mit der Sanierung oder Teil-Offenlegung des heute eingedolten Gewässers (Afagristbächli) muss in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Grundeigentümern in Zukunft angegangen werden.
Mit der Ablehnung an der Urne wird dieses Traktandum von der Geschäftsliste des Gemeinderates abgeschrieben.
Hier finden Sie das Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024: Protokoll 9.6.24 [pdf, 25 KB]
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