Bulletins communaux de Tegerfelden

17.08.2024 | Actualités générales

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse, Referendum

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 6 sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024  in Rechtskraft erwachsen.

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 das Referendum ergriffen wurde:

  •  Kreditantrag über CHF 55‘000 für die Einführung Verkehrsberuhigung durch Zone 30 in den Quartieren und zur Sicherheit der Fussgänger

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen. Am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens zählte das Stimmregister total 850 Stimmberechtigte. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/5 oder 170. Das Begehren ist mit 191 gültigen Unterschriften (8 Unterschriften sind ungültig) zustande gekommen.

Die Urnenabstimmung über das Referendumsbegehren findet am 24. November 2024 statt.