Bulletins communaux de Wartau

11.12.2024 | Actualités générales

Rechtskraft: Ergebnis 2. Wahlgang eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028

Feststellung Rechtsgültigkeit des Ergebnisses 2. Wahlgang eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission vom 24. November 2024

Das Ergebnis inkl. Rechtsmittelbelehrung wurde am 24. November 2024 amtlich publiziert.

Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 24. November bis 09. Dezember 2024 keine Be­schwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat das Ergebnis 2. Wahlgang eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 – 2028 Rechtsgültigkeit er­langt.

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ab­lauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das end­gültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Wahl vom 24. November 2024 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 fest, dass das erwähnte Ergebnis angenommen ist.