05.10.2021 | Notizie generali
Schutzverordnung Stadt Altstätten; Mitwirkung
Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) verlangt vom Kanton und den Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich die für den Natur- und Heimatschutz erforderlichen Eigentumsbeschränkungen festzulegen und bei Erfüllung ihrer Aufgaben die nötigen Massnahmen zu treffen, um Schutzobjekte zu schonen und, soweit das öffentliche Interesse überwiegt, dauernd zu erhalten (Art. 114 PBG).
Im Rahmen der Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente beabsichtigt die Stadt Altstätten, auch die Schutzverordnung den neusten Kenntnissen anzupassen. Die rechtskräftige Schutzverordnung stammt aus dem Jahr 1996 (Plan und Vorschriften) und entspricht nicht mehr den aktuellen Daten. Seit dem Jahr 2002 wurden regelmässig verschiedene Teiländerungen vorgenommen. Aufgrund neuer Erkenntnisse aus Erlassen des Bundes und des Kantons sowie der aktuellen Inventare, wird die Schutzverordnung revidiert.
Mitwirkungsverfahren
Die Bevölkerung der Stadt Altstätten wird zur Mitwirkung eingeladen. Die Planunterlagen sind vom 11. Oktober 2021 bis 9. November 2021 auf der Website der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch; Stichwort: Mitwirkung) und im Bauamt (Rathaus, 4. OG) einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten oder mitwirkung@altstaetten.ch eingereicht werden.
Contatto
Stadt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Telefon: 071 757 77 11
E-Mail: info@altstaetten.ch