05.10.2021 | Notizie generali
Neues Reglement Technische Betriebe Altstätten
Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum und wird vom 7. Oktober bis 15. November 2021 öffentlich aufgelegt.
Der Stadtrat hat in Zusammenarbeit mit der Werkkommission ein neues Reglement für die Technischen Betriebe der Stadt Altstätten ausgearbeitet. Im Dachreglement werden die organisatorischen und betrieblichen Grundlagen sowie die Finanzierung und Rechnungslegung für die Technischen Betriebe, ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Stadt Altstätten, geordnet. Die bestehenden Reglemente, namentlich das Elektrizitätsreglement R-09, das Reglement Wasserwerk R-05 und das Reglement Gemeinschaftsantenne R-09, haben weiterhin Gültigkeit. Das Reglement der Gemeinschaftsantenne wird im Jahr 2022 aktualisiert und auf Reglement Kommunikation umbenannt.
Ein neues Reglement wurde der Stadt Altstätten durch das Amt für Gemeinden empfohlen. Das neue Reglement soll in den nächsten Monaten durch eine Eignerstrategie ergänzt werden, die durch den Stadtrat definiert wird. Die Eignerstrategie ist ein Führungsinstrument des Stadtrates und soll sicherstellen, dass die Tätigkeiten der Technischen Betriebe den Interessen der Stadt Altstätten entsprechen sowie mit der Vision 2036 und den Legislaturzielen übereinstimmen.
Fakultatives Referendum
Die öffentliche Auflage erfolgt vom 7. Oktober bis 15. November 2021. Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 4. Obergeschoss, eingesehen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Es werden 400 Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens benötigt. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten.
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