04.12.2024 | Notizie generali
Ich gehe bald in Pension - was muss ich tun?!
AHV-Rente beantragen
Um eine Altersrente zu erhalten, braucht es in jedem Fall eine Anmeldung!
Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge von Ihnen entgegengenommen hat.
Das Anmeldeformular „318.370 – Anmeldung für eine Altersrente“ können Sie bei den Ausgleichskassen sowie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Bäretswil beziehen. Elektronisch ist es auch über die Website www.ahv-iv.ch erhältlich, wobei sie weitere hilfreiche Merkblätter dazu finden.
Ausnahmen betreffend Zuständigkeit der Ausgleichskassen:
- Die Ehepartnerin / Der Ehepartner bezieht bereits eine Rente der AHV oder IV: Zuständig ist die Ausgleichskasse, die jene Rente auszahlt.
- Keine AHV-Beiträge geleistet: Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Wohnort (SVA Zürich).
- Wohnsitz im Ausland: Zuständig ist die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in 1211 Genf 2