18.12.2024 | Notizie generali
Neue Hilfe- und Betreuungsleistungen ab 1. Januar 2025 - Änderung Zusatzleistungsverordnung
Um Seniorinnen und Senioren mit Zusatzleistungen zur AHV einen möglichst autonomen und selbstbestimmten Alltag zu Hause zu ermöglichen, wird die Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025 angepasst.
Namentlich wird der Katalog an Hilfe- und Betreuungsleistungen, die über die Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden können, erweitert. Neu werden zusätzlich zu den Spitex-organisationen oder Einzelpersonen mit einer kantonalen Spitexbewilligung, gemeinnützige Organisationen im Bereich der Altershilfe und gemeinnützige Entlastungsdienste berücksichtigt. Die Gemeinde kann weitere Organisationen bezeichnen, bis heute hat Bäretswil jedoch keine weiteren Anbieter in den Katalog aufgenommen.
Der Flyer „Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter“ informiert Sie über die neuen Leistungen sowie über den Ablauf der Geltendmachung.
Da die Gemeinde Bäretswil organisatorisch zu klein ist, um selbständig eine Abklärungsstelle zu betreiben, schliesst sie sich der Stadt Wetzikon an. Falls Sie gerne erweiterte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich für die Bedarfsabklärung an folgende Stelle wenden:
Stadt Wetzikon - Fachstelle Alter Telefon: 044 931 24 01
Bachtelhof 2. Stock E-Mail: fachstellealter@wetzikon.ch
Bahnhofstrasse 198 www.wetzikon.ch
8620 Wetzikon
Bei allgemeinen Fragen zum neuen Angebot dürfen Sie sich auch gerne an die Fachstelle Zusatzleistungen der Gemeinde Bäretswil wenden (044 939 90 49 / zusatzleistungen@baeretswil.ch).