18.11.2022 | Notizie generali
Erhöhung der Kehrichtgrundgebühren per 1. Januar 2023
Im Jahr 2011 hat der Gemeinderat letztmalig die Gebühren für die Abfallentsorgung angepasst. Die Herabsetzung um rund 20 % basierte damals auf einer auf lange Sicht überdachten Spezialfinanzierung Abfall und beabsichtigte das Konto zu stabilisieren.
Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen geändert und die Entsorgungskosten sind teils stark angestiegen. Seit 2017 resultiert in der Erfolgsrechnung jeweils ein Aufwandüberschuss. Während die Fixkosten stabil blieben, sind die variablen Kosten, abhängig von den entsorgten Mengen, stark angestiegen. Die nahezu gleichgebliebenen Erträge (Gebühren, Rückerstattungen, Zinsen und sonstige Erträge) vermögen die Aufwände ohne Sondereffekte nicht mehr zu decken.
Die meisten Tonnagen der Abfallfraktionen sind relativ stabil. Zu erwähnen sind die starken Zunahmen beim Altglas, Weissblech & Aluminium und insbesondere beim Grüngut. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den optimierten Annahmezeiten. Dies zeigt zwar, dass diese Lösung einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht und dementsprechend genutzt wird, bringt aber auch höhere Kosten mit sich.
Das einst gut gefüllte Konto der Spezialfinanzierung Abfall droht in die roten Zahlen zu rutschen. Aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass das Konto Spezialfinanzierung Abfall negativ wird.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2022 beschlossen aufgrund der stark angestiegenen Abfallmengen die Kehrichtgrundgebühren in der Gemeinde auf den 1. Januar 2023 zu erhöhen.
Gebühr Tarife alt Tarife neu
Einpersonenhaushalt CHF 72.80 CHF 100.00
Mehrpersonenhaushalt CHF 104.00 CHF 144.00
Gewerbebetrieb CHF 156.00 CHF 215.00
Landwirtschaftsbetrieb CHF 72.80 CHF 100.00
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