25.11.2022 | Notizie generali
Vogelgrippe
Angesichts der aktuellen Lage ist es wichtig, Hausgeflügel vor der Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus zu schützen. Der Bundesrat hat deshalb ein Kontrollgebiet für die ganze Schweiz angeordnet. Dieses gilt vom 28. November 2022 bis am 15. Februar 2023 und umfasst Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen.
Die registrierten Geflügelhalter werden hedirekt über die Schutzmassnahmen informiert.
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