FAQs rund um Dagmersellen
Häufig gestellte Fragen rund um Dagmersellen
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Welpen, die nach dem 1. Januar 2006 zur Welt kommen, muss innerhalb von drei Monaten ein Mikrochip eingepflanzt werden. Spätestens bis Ende 2006 aber müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS (www.anis.ch) eingetragen sein. Achtung: Wer in die Europäische Union oder in ein Land mit urbaner Tollwut reist, muss sein Tier schon jetzt gekennzeichnet haben.
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Sie erhalten nach der Registrierung von ANIS einen Hundeausweis (im Kreditkartenformat): Zusätzlich erhalten Sie einen gelben ANIS- Kleber, der im Heimtierausweis (rotes Büchlein) eingeklebt werden kann. Der Heimtierausweis (rotes Büchlein) gilt dann auch als Hundeausweis.
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Die wichtigste Information auf dem Mikrochip ist eine weltweit einzigartige Nummer, über die ihr Hund eindeutig identifizierbar ist. Zudem ist auf dem Chip ein Code für die Schweiz und einen für den Hersteller gespeichert. Bei der Kennzeichnung werden jedoch weitere Daten über Sie und Ihr Tier erhoben. Dies sind: Name, Geschlecht, Fellfarbe und Rasse des Hundes, sein Geburtsdatum, Ihre Adresse und die des Tierhalters, bei dem der Hund geboren wurde, der Name des Tierarztes und das Datum der Kennzeichnung. All diese Daten werden in der Datenbank ANIS gespeichert.
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Ist eine gut lesbare Tätowierung bzw. ein Mikrochip vorhanden, brauchen Sie Ihr Tier nicht erneut kennzeichnen zu lassen. Sie müssen den Hund bis spätestens Ende 2006 von Ihrem Tierarzt bei ANIS eintragen lassen. Mit älteren Mikrochips, die vor 1996 eingepflanzt wurden, können sich auf Reisen Probleme ergeben, da diese mit einigen neuen Geräten nicht gelesen werden können. Wer einen Hund mit einem vor 1996 eingepflanzten Mikrochip hat, muss bei Reisen ins Ausland ein entsprechendes Lesegerät mitführen – oder das Tier neu kennzeichnen lassen.
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Nur Tierärzte und Tierärztinnen dürfen Hunden einen Mikrochip einpflanzen. Sie melden auch die Chipnummer und die übrigen Daten an ANIS.