FAQs rund um Schenkon
Häufig gestellte Fragen rund um Schenkon
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Sind Sie sich nicht sicher, ob für Ihr Bauvorhaben ein Baubewilligungsverfahren notwendig ist? Wir empfehlen Ihnen das Formular Anfrage über die Baubewilligungspflicht (https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew) auszufüllen und mit Fotos, Skizzen und / o- der Plänen an bauamt@schenkon.ch zu senden. Das Bauamt wird Ihre Anfrage anschliessend prüfen und eine schriftliche Rückmeldung geben.
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Eine Vorabklärung ist vor allem empfehlenswert bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Hierfür ist das Formular Vorabklärung (https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew) auszufüllen und mit Fotos, Skizzen und / oder Plänen dem Bauamt einzureichen. Das Bauamt wird Ihre Anfrage sichten und der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) zur Prüfung weiterleiten. Bei Bauvorhaben innerhalb der Bauzone sind dieselben Unterlagen einzureichen. Die Vorab- klärung wird bei Bedarf der Dienststelle rawi sowie der Bauberatung Kost + Partner AG zur Prüfung weitergeleitet. Vorteil: Falls das Bauvorhaben nicht wie gewünscht ausführbar ist, können noch Änderungen vorgenommen werden ohne, dass ein erneutes Baubewilligungsverfahren gestartet werden muss.
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Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat gemäss § 184 des Planungs- und Baugesetzes dafür eine Baubewilligung einzuholen. Ausnahmen sind in der Planungs- und Bauverordnung unter § 54 explizit umschrieben. Im Zweifelsfall bitten wir Sie eine schriftliche Anfrage mit Fotos, Skizzen und / oder Plänen an bauamt@schenkon.ch zu senden.
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• Die Unterlagen haben den Erfordernissen gemäss § 55 ff. Planungs- und Bauverordnung zu entsprechen.
• Sämtliche Unterlagen sind datiert und durch die Bauherrschaft, alle Grundeigentümer so- wie dem Planverfasser unterzeichnet. o • Hilfsmittel: kantonale Wegleitung «Baugesuch und Beilagen» (https://rawi.lu.ch/-/me- dia/RAWI/Dokumente/Downloads/baubewilligungen/Wegleitung_Baugesuch_und_Beila- gen_finale.pdf?la=de-CH)
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4-fach in Papierform + digital Wir begrüssen es, wenn das Baugesuch digital via das eFormular (https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew) eingereicht wird. Die Deklaration für die Berechnung der Anschlussgebühren Abwasser und Frischwasser in 1-facher Papierform sowie digital genügt uns (https://www.huesler-heiniger.ch/fileadmin/user_upload/Files/Doks/WV_SE_deklaration_Rev1.pdf).
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Die Gebühren der Gemeinde richten sich nach dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Schenkon. Sämtlicher Aufwand, welcher extern anfällt, wird den Gesuchstellenden weiterverrechnet.