FAQs rund um Solothurn
Häufig gestellte Fragen rund um Solothurn
-
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in der Schweiz noch höchstens 12 Monate lang Auto fahren. Kümmern Sie sich deshalb schon frühzeitig darum, einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Dies kann unter Umständen wichtig sein, wenn Sie sich um eine Stelle bewerben.
Link zur OriginalseiteLink zur Originalseite
-
Ja. Auch Migrantinnen und Migranten haben das Recht, einen Verein zu gründen und natürlich Mitglied in einem Verein zu werden.
-
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen.
Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.
-
Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie in der Regel einen Einzahlungsschein. Diesen benötigen Sie, um die Rechnung zu bezahlen. Er enthält alle wichtigen Informationen wie Name des Empfängers, Konto, Rechnungsbetrag, Referenznummer usw.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rechnungen bezahlen können:
Am Postschalter geben Sie die ausgefüllten Einzahlungsscheine ab und bezahlen den Betrag bar oder indem Sie ihn vom Postkonto abbuchen lassen. Für jede Einzahlung erhalten Sie eine Quittung oder einen Eintrag im gelben «Postbüchlein». Sie können auch einen Zahlungsauftrag ausfüllen und zusammen mit den Einzahlungsscheinen per Post an Ihre Bank senden, welche die Überweisungen dann ausführt. Eine weitere Möglichkeit ist Online-Banking.
Eine Erleichterung im Zahlungsverkehr sind das Lastschriftverfahren (LSV) und der Dauerauftrag. Damit können Sie wiederkehrende Rechnungen - etwa für Miete, Telefon oder Krankenkasse - automatisch begleichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder der Post.
-
Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Ein Beispiel: Das Lavabo geht kaputt, weil ein Gegenstand herunterfällt. Der Schaden kann schnell viel Geld kosten. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw.
Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Die Versicherungssumme sollten Sie alle paar Jahre oder nach teuren Anschaffungen überprüfen und allenfalls anpassen. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die solche Versicherungen anbieten. Leistungen und Prämien können sehr unterschiedlich sein, ein Vergleich lohnt sich.
Wenn Sie selber eine Wohnung oder ein Haus besitzen, ist im Kanton Solothurn die Gebäudeversicherung obligatorisch. Diese Versicherung schützt gegen Elementarschäden. Informationen erhalten Sie bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung
SGV: Informationen zur Gebäudeversicherung
Immoscout24: weitere Informationen über Hausratversicherungen
Comparis: Prämien von Hausratversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen vergleichen
-
Überlegen Sie sich genau, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Am besten machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge und sorgen auch dafür, dass Sie Zeugen haben (Arbeitskollegen oder -kolleginnen). Sprechen Sie zuerst mit einem Mitglied der Personalkommission, sofern es im Betrieb eine Personalkommission gibt. Allenfalls kann auch ein Gespräch mit dem Personalchef Klärung bringen.
Lassen Sie sich stets professionell beraten, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Am besten ist es, bei einer Rechtsberatung oder bei Hilfswerken um Rat zu fragen.
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort erkundigen. Es kann auch hilfreich sein, interkulturelle Vermittler beizuziehen. Oder Sie sprechen erst einmal mit Kolleginnen und Kollegen darüber. Vielleicht kommen Sie so auf Tipps, die weiterhelfen.