FAQ concernant Solothurn
Questions fréquentes concernant Solothurn
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Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien im Land sind im Bundesrat (Landesregierung) vertreten (alphabetische Reihenfolge):
• Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
• Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen (FDP)
• Schweizerische Volkspartei (SVP)
• Sozialdemokratische Partei (SP)
Es gibt noch etliche weitere Parteien im Land. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik stets darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden.
Parlament: weitere Informationen zum Thema
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Das hat im Wesentlichen vier Gründe:
• Die individuellen Freiheiten jeder Person sind durch die Bundesverfassung garantiert.
• Minderheiten sind dank einem föderalistischen Staatsaufbau geschützt.
• Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt. Mehrmals jährlich finden deshalb Volksabstimmungen statt, bei welchen die Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Fragen mitentscheiden können.
• Mittels Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Und mit einem Referendum ist es möglich, Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorzulegen.
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In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert.
• Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt.
• Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
• Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich ist, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift so verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung.
• Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migrantinnen und Migranten –, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.
www.admin.ch: weitere Informationen zum Thema
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In der Schweiz gehören der Föderalismus und die Subsidiarität zu den staatspolitischen Grundprinzipien. Vereinfacht formuliert meint dies zunächst: Der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz teilen die öffentlichen Aufgaben untereinander auf, wobei die Kantone möglichst eigenständig sein sollen.
Föderalismus: Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eigene Verfassungen, über Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert.
Dank diesem föderalistischen System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten besser geschützt. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden manchmal recht komplex und aufwändig ist.
Subsidiarität: Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinden und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung oder nationale Infrastrukturen.
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Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Ein Beispiel: Das Lavabo geht kaputt, weil ein Gegenstand herunterfällt. Der Schaden kann schnell viel Geld kosten. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw.
Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Die Versicherungssumme sollten Sie alle paar Jahre oder nach teuren Anschaffungen überprüfen und allenfalls anpassen. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die solche Versicherungen anbieten. Leistungen und Prämien können sehr unterschiedlich sein, ein Vergleich lohnt sich.
Wenn Sie selber eine Wohnung oder ein Haus besitzen, ist im Kanton Solothurn die Gebäudeversicherung obligatorisch. Diese Versicherung schützt gegen Elementarschäden. Informationen erhalten Sie bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung
SGV: Informationen zur Gebäudeversicherung
Immoscout24: weitere Informationen über Hausratversicherungen
Comparis: Prämien von Hausratversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen vergleichen
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Überlegen Sie sich genau, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Am besten machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge und sorgen auch dafür, dass Sie Zeugen haben (Arbeitskollegen oder -kolleginnen). Sprechen Sie zuerst mit einem Mitglied der Personalkommission, sofern es im Betrieb eine Personalkommission gibt. Allenfalls kann auch ein Gespräch mit dem Personalchef Klärung bringen.
Lassen Sie sich stets professionell beraten, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Am besten ist es, bei einer Rechtsberatung oder bei Hilfswerken um Rat zu fragen.
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort erkundigen. Es kann auch hilfreich sein, interkulturelle Vermittler beizuziehen. Oder Sie sprechen erst einmal mit Kolleginnen und Kollegen darüber. Vielleicht kommen Sie so auf Tipps, die weiterhelfen.