01.07.2024 | Politique et administration
OPR - Verzicht auf Rechtsmittel gegen Verfügung kantonales Verwaltungsgericht
egs. Die Gemeinderatskommission hat an ihrer gestrigen Sitzung diskutiert, ob gegen die verfahrensleitende Verfügung das Rechtsmittel und damit der Weiterzug ans Bundesgericht ergriffen werden soll. Aufgrund der Tatsache, dass sich bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts nichts ändern würde, vielmehr aber das Verfahren bis zum Abschluss der Ortsplanrevision verzögert würde, wurde der Verzicht zur Ergreifung des Rechtsmittels beschlossen.
Das kantonale Verwaltungsgericht hat mit Datum vom 21. Juni 2024 in den sechs Beschwerdeverfahren in Sachen Gesamtrevision der Ortsplanung in einer verfahrensleitenden Verfügung festgehalten, dass den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zuteil wird. Dies bedeutet, dass bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts keine Bautätigkeiten nach neuem Planungsrecht ausgeführt werden dürfen. Das Gericht hat sich nicht geäussert, bis wann der abschliessende Entscheid vorliegen wird.
Gemeinderatskommission und Verwaltung sind sich einig, dass es von zentraler Bedeutung ist, den Prozess der Ortsplanungsrevision so schnell wie möglich abzuschliessen. Oberstes Ziel ist es, bei Bauthemen möglichst rasch Rechtssicherheit für Privatpersonen und Unternehmen zu schaffen. Daher wird auf ein Rechtsmittel verzichtet. Nach Jahren der Stagnation soll die Siedlungsentwicklung nun wieder vorangetrieben werden können.
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2024 06 28 MM Verzicht Rechtsmittel gegen Verfügung kant. Verwaltungsgericht_OPR
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